Thymian – Foto: Luise Schenk
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Thymian – Foto: Luise Schenk
Zur diesjährigen Kräuterwanderung führte uns Frau Friese durch das Gelände der Naturschutzstation. Die zahlreiche Pflanzenwelt lud zum Bestaunen ein. Helga Friese erläuterte bei einigen Pflanzen die Merkmale und eventuelle Verwechslungsgefahren mit giftigen Doppelgängern. Pflanzen die zum Verzehr geeignet sind wurden in ein Sammelkörbchen gepackt. Manche Besucher hatten sich ebenfalls mit einem kleinen Körbchen bewaffnet und sammelten ein paar Wildkräuter für zu Hause. Natürlich alles im Rahmen! Auch beim Kräutersammeln in der Natur gilt die sogenannte Handstraußregel. Man darf nur soviel entnehmen, wie einem in die Hand passt. Hier geht natürlich nicht um genaue Grammzahlen.
Der Sinn dahinter ist folgender: Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es "verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten". Es gibt die Ausnahmeregelung die besagt, dass "wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur..." "...in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich..." entnommen werden dürfen. Dabei ist natürlich zu beachten, dass für das Gebiet kein Betretungsverbot unterliegt. Eine geringe Menge ist gleichbedeutend mit der Menge, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Allgemein wird diese Regel Handstrauß-Regel genannt.
Mit unseren gesammelten Kräutern ging es zum Abschluss an unser schönes Stationsgebäude. Hier wurden die Pflanz an nun kleingeschnitten und mit Butter vermengt. Alle Besucher konnten nun die Kräuterbutter je nach belieben auch Brot oder Brötchen verkosten. Dazu gab es Tee oder Kaffee.
Wir bedanken uns für die schöne Veranstaltung bei Helga Friese und den Teilnehmern.
Im Anhang finden Sie einen Auszug der gesichteten Pflanzen.